Deutsche Rentenversicherung

Zugang als Gestaltungsaufgabe

Prävention und Rehabilitation: Bestehende Zugänge verbessern. Neue Zugänge schaffen. Menschen gezielter erreichen.



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Ü45-Check: Unterstützungsbedarf leichter erkennen

  • Gesetzlicher Auftrag: Mit dem Flexirentengesetz wurde die Rentenversicherung 2016 beauftragt, für Versicherte ab 45 Jahren eine freiwillige, berufsbezogene Gesundheitsvorsorge in Modellprojekten zu erproben. Ziel ist es, gesundheitliche und berufliche Risiken frühzeitig zu erkennen, bevor daraus längerfristige Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit entstehen.
  • Warum ab 45? Ab Mitte 40 nehmen gesundheitliche und berufliche Belastungen an Bedeutung zu. Gleichzeitig liegen noch viele Jahre Erwerbsleben vor den Versicherten.
  • Wissenschaftlich entwickelt: Gemeinsam mit der Charité – Universitätsmedizin Berlin hat die Rentenversicherung einen Screening-Fragebogen mit sieben Fragen entwickelt. Er erfasst wichtige Bereiche wie Gesundheit, psychisches Wohlbefinden, Leistungsfähigkeit und Bewegung und zeigt für Personen ab 45 Jahren, ob Präventions- oder Rehabilitationsbedarf bestehen könnte.
  • In der Praxis erprobt: In Modellprojekten wurde getestet, wie das Ü45-Screening sinnvoll in den Zugang zu Prävention und Rehabilitation eingebunden werden kann. Die Projekte wurden wissenschaftlich ausgewertet.
  • Die Ergebnisse: Der Ü45-Check kann Präventions- und Rehabilitationsangebote anstoßen. Gleichzeitig zeigte sich, dass insbesondere Menschen erreicht wurden, die bereits gut versorgt sind. Für eine breite Umsetzung empfehlen die Forschenden, Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf gezielter anzusprechen und das Ü45-Screening zum zentralen Element des Ü45-Checks zu machen.
  • Heute bereits verfügbar: Das wissenschaftlich entwickelte Ü45-Screening ist bereits seit 2024 als kostenloses Online-Angebot der Rentenversicherung verfügbar. Versicherte ab 45 können anhand des Kurzfragebogens selbst prüfen, ob sich aus ihrer gesundheitlichen und beruflichen Situation ein möglicher Präventions- oder Reha-Bedarf ergibt. Sie erhalten unmittelbar eine erste Einschätzung sowie Hinweise auf nächste Schritte und Antragsmöglichkeiten.
  • Wie geht es weiter? Der Koalitionsvertrag sieht einen flächendeckenden Rollout des Ü45-Checks vor. Die wissenschaftliche Grundlage und die Erfahrungen aus den Modellprojekten liegen vor. Jetzt kommt es darauf an, daraus einen Zugang zu entwickeln, der zielgerichtet die Menschen adressiert, die einen echten Bedarf haben, und auch in der Fläche finanzierbar ist.

Logo zum Ü45-Check Quelle: DRV

Daten nutzen, proaktiv unterstützen, vorausschauend handeln

Zahlen in der Übersicht Quelle: Reha-Wissenschaften, DRV Bund - KI-generiert

Es stellt sich die Frage, wie sich Risiken für eine Erwerbsminderung frühzeitig erkennen lassen, damit die Rentenversicherung Versicherte selbst ansprechen und passende Unterstützung anbieten kann.

Wissenschaftlich entwickelt: Studien haben daher analysiert, welche Merkmale im Versicherungsverlauf auf ein erhöhtes statistisches Risiko für einen späteren EM-Rentenzugang hinweisen. Dazu zählen zum Beispiel das Alter sowie der Bezug von Arbeitslosen- und Krankengeld. Aus diesen Verwaltungsdaten wurde der „Risikoindex Erwerbsminderungsrente“ als datenbasiertes Screening entwickelt.

Was sagt der Index aus?

  • Hohe Indexwerte gehen mit einem 17-fach erhöhten Risiko für eine spätere EM-Rente sowie häufiger mit gesundheitlichen und erwerbsbezogen Belastungen einher.
  • Der Index liefert damit einen wissenschaftlich fundierten Hinweis darauf, bei wem sich ein früher Kontakt lohnen kann. Er sagt aber noch nichts über einen tatsächlich bestehenden Unterstützungsbedarf aus.

Von der Forschung in die Praxis – um Menschen besser zu erreichen

In Modell- und Pilotprojekten wurde erprobt, wie sich der Einsatz des Index in einen praktikablen Verwaltungs-, Informations- und Beratungsprozess in der Praxis der Rentenversicherungsträger übersetzen lässt. Ziel war es, Versicherte mit erhöhtem Risiko gezielt zu identifizieren, frühzeitig anzusprechen und über passende Präventions- und Rehabilitationsmöglichkeiten zu informieren und zu beraten.

Erprobt und weiterentwickelt: Die Modell- und Pilotprojekte zeigten auch, wie sich die Zielgruppe durch zusätzliche Routinedaten weiter eingrenzen lässt. Denn proaktive Ansprache bedeutet nicht, möglichst viele Menschen anzuschreiben, sondern den Kontakt dort anzubieten, wo er zum jeweiligen Zeitpunkt sinnvoll ist, und konkrete Unterstützungsmöglichkeiten bestehen.

Seit 2026 in der Routine: Der proaktive Zugang wird seit 2026 koordiniert in die Routine überführt. Aktuelle von der Rentenversicherung geförderte Forschung zeigt, dass sich hinter einem erhöhten Risiko unterschiedliche Bedarfslagen verbergen. Diese Erkenntnisse werden nun genutzt, um die Ansprache weiterzuentwickeln und Unterstützungsangebote künftig noch gezielter am individuellen Bedarf der Versicherten auszurichten.

Zugänge miteinander verbinden: Beide Ansätze setzen an unterschiedlichen Punkten an und können sich deshalb sinnvoll ergänzen: Die Nutzung von Routinedaten ermöglicht der Rentenversicherung, potenziell besonders gefährdete Versicherte proaktiv zu erreichen; der Ü45-Check unterstützt Versicherte bei der eigenen Bedarfseinschätzung. Gemeinsam eröffnen sie neue Möglichkeiten für einen frühzeitigen und bedarfsgerechten Zugang.

Der Zugang von morgen: Das ist bereits erreicht und das folgt

  • Insbesondere die Umsetzung proaktiver Ansätze steht bereits für einen wichtigen Kulturwandel in der Rentenversicherung. Sie ergänzen die bestehenden Zugangswege um eine vorausschauende Perspektive und stärken die Möglichkeit der Rentenversicherung, Menschen mit Unterstützungsbedarf frühzeitig zu erreichen.
  • Mit der Umsetzung ist die Weiterentwicklung des Zugangs aber nicht abgeschlossen. Künftig sollen neue Möglichkeiten der sektorenübergreifenden Datennutzung erschlossen werden. Hierzu gehören vielversprechende Ansätze mit Daten der Krankenkassen, die aktuell im Rahmen vom Bundesprogramm Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro erprobt werden und eine noch frühere Identifizierung von Unterstützungsbedarfen ermöglichen. Der Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) wird hierfür zusätzliche Potenziale eröffnen.
  • Ein weiterer Schwerpunkt künftiger Entwicklungen liegt auf der Vereinfachung der Beantragung von Teilhabeleistungen. Mit dem Gemeinsamen Grundantrag der BAR und Überlegungen zu einem Offenen Teilhabeantrag der Rentenversicherung werden Voraussetzungen für eine noch stärker am individuellen Teilhabe- und Unterstützungsbedarf orientierte Antragstellung geschaffen. Dies verbessert auch die Identifizierung von komplexeren Fallkonstellationen, bei denen ein Fallmanagement nach § 13a SGB VI einen zusätzlichen Beitrag zum Erhalt von Erwerbsfähigkeit leisten kann.
  • Die skizzierten Entwicklungen zeigen, dass die Deutsche Rentenversicherung den Zugang zunehmend als zentrales Steuerungsinstrument zur Sicherung von Erwerbsfähigkeit weiterentwickelt.
  • Er ist strategisch verankert und wird auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse kontinuierlich optimiert. Dabei werden Bedarfserkennung und Ansprache sowie Antragstellung und Prozesssteuerung systematisch zusammengedacht.
  • Das stärkt die Wirksamkeit von Prävention und Rehabilitation, verbessert die Ressourcennutzung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Erwerbsfähigkeit und Teilhabe.

Jetzt reinhören: Reha-Zugang neu gedacht

Rehabilitation ist kein Privileg, sondern ein Recht. Doch längst nicht alle Menschen, die eine Rehabilitation brauchen, erreichen sie. Wer fällt durchs Raster – und wie können neue Zugangswege das ändern?

„rehalitätsnah“-Host Dr. Marco Streibelt spricht in dieser Folge des Wissenschaftspodcasts mit Dr. Harald Berger, Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, über Daten, neue Zielgruppen und das Potenzial von Künstlicher Intelligenz. Ein Thema dieser spannenden Folge: Können intelligente Systeme künftig erkennen, wer eine Rehabilitation braucht? Jetzt reinhören und entdecken, wie der Zugang zur Reha neu gedacht werden kann. Die neue „rehalitätsnah“-Folge gibt es auf allen gängigen Podcast-Plattformen und natürlich bei der Deutschen Rentenversicherung.

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