Deutsche Rentenversicherung

Berufliche Rehabilitation: Zurück ins Arbeitsleben

Auf einen Blick: Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung



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Zahlen, Daten und Fakten zur beruflichen Rehabilitation

  • 2024 gingen bei der Rentenversicherung über 333.000 Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) ein.
  • Bewilligt wurden mehr als 236.000 Leistungen durch die Rentenversicherung.
  • Über 118.220 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation wurden abgeschlossen. Zwischen dem Antrag und dem Abschluss einer Leistung kann einige Zeit vergehen. Bei beruflichen Bildungsleistungen dauert es zum Beispiel oft bis zu zwei Jahre.
  • Männer nahmen deutlich häufiger LTA in Anspruch als Frauen: 2024 wurde nur etwa ein Drittel der LTA von Frauen absolviert.
  • Teilhabe am Arbeitsleben ist vorallem in der Lebensmitte ein wichtiges Thema. Die Altersstruktur zeigt: In der beruflichen Rehabilitation waren Frauen (49,2 Jahre) durchschnittlich ein Jahr jünger als Männer (50,3 Jahre).

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)

Berufliche Rehabilitation: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Quelle: DRV

Wege, um im Job zu bleiben oder zurückzukommen

Spektrum der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Frauen und Männern 2024 – abgeschlossene Leistungen

Spektrum der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Frauen und Männern Quelle: Statistik der DRV "Rehabilitation" 2024 Hinweis: In den Daten der Deutschen Rentenversicherung wird das offiziell dritte Geschlecht "divers" erhoben. Aus methodischen und datenschutzrechtlichen Gründen werden diese geringen Fallzahlen jedch nicht statistisch ausgewertet, sondern dem weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen alle Hilfen, die erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden zu bessern, wiederherzustellen und ihnen eine berufliche Wiedereingliederung auf Dauer zu ermöglichen. Die Erhaltung eines bestehenden Arbeitsplatzes hat dabei Vorrang.

Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes stellten bei Frauen mit 37 % und Männern mit 60 % den größten Leistungsbereich dar. Hierzu gehören beispielsweise: Hilfen zur Berufsausübung wie technische Arbeitshilfen, Kraftfahrzeughilfen wie behindertengerechte Zusatzausstattung des Kfz und Mobilitätshilfen wie Umzugskostenbeihilfe bei einer auswärtigen Arbeitsaufnahme.

Leistungen zur beruflichen Bildung werden von rund einem Viertel der Frauen (24 %) in Anspruch genommenen; bei Männern sind es 15 %. Dazu zählen in erster Linie Weiterbildungen wie Umschulungen und Fortbildungen.

Etwa gleich für Männer und Frauen sind die relativen Anteile von Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen: (Frauen: 5 % und Männer: 4 %), zur Berufsvorbereitung (Frauen: 5 %, Männer: 3 %), zur Eignungsabklärung und Arbeitserprobung (Frauen: 16 %, Männer: 10 %) sowie Leistungen an die Arbeitgebenden (7 % bei Frauen, 5 % bei Männern).

Bei den Leistungen an die Arbeitgebenden sind zwar die Betriebe und Unternehmen die Begünstigten, beantragt werden sie jedoch von den Versicherten. Diese Leistungen unterstützen Arbeitgebende darin, Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Personen wieder ins Arbeitsleben einzugliedern.

Berufliche Bildung: Wer nutzt sie?

Spektrum der Indikationen bei Bildungsleistungen von Frauen und Männern 2024 – abgeschlossene Leistungen

Diagramm zum Spektrum der Indikationen bei Bildungsleistungen Quelle: Statistik der DRV "Rehabilitation" 2024 Bildinfo: Ohne Fälle, bei denen die 1. Diagnose noch nicht erfasst ist. Hinweis: In den Daten der Deutschen Rentenversicherung wird das offiziell dritte Geschlecht "divers" erhoben. Aus methodischen und datenschutzrechtlichen Gründen werden diese geringen Fallzahlen jedch nicht statistisch ausgewertet, sondern dem weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Im Jahr 2024 machten berufliche Bildungsleistungen etwa ein Fünftel aller Leistungen aus. Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, damit sie weiter am Berufsleben teilnehmen können. Ziel ist es,

  • die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen,
  • ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf zu verhindern und
  • eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit zu sichern – entweder im bisherigen oder in einem neuen Job.

Dafür gibt es verschiedene Hilfen, die weit über Umschulungen und Weiterbildungen hinausgehen. Berufsvorbereitung und Eignungstests zählen auch dazu. Welche Leistung passt, hängt ab von den Fähigkeiten, Interessen und bisherigen Tätigkeiten der Versicherten – aber auch von den Bedingungen am Arbeitsmarkt. Oft arbeitet die Rentenversicherung dabei mit der Arbeitsagentur zusammen.

Die häufigste Ursache dafür sind orthopädische und rheumatische Erkrankungen. Bei den Frauen sind diese Indikationen in 59 % der Fälle der Grund für die Bildungsmaßnahmen, bei den Männern liegt der Anteil mit 65 % etwas höher.

Auch psychische Erkrankungen bleiben sehr wichtig, vor allem bei den Frauen. Knapp ein Drittel (29 %) ihrer Bildungsleistungen wurden 2024 aufgrund psychischer Probleme durchgeführt. Bei den Männern ist die Rate mit 19 % deutlich geringer.

Neurologische Erkrankungen spielen eine geringere Rolle: Bei Frauen liegt die Quote bei 3 %, bei Männern 4 %, die aufgrund solcher Indikationen Bildungsmaßnahmen erhalten haben. Das gleiche gilt für kardiologische Erkrankungen: Bei Frauen liegt die relative Häufigkeit bei 1 %, bei Männern 3 %.

Erfolgreich bestanden! Über drei Viertel qualifiziert durch berufliche Bildung

Zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben zählen auch Leistungen im Bereich der beruflichen Bildung. Ihr Ziel ist die Vermittlung von beruflichen Handlungsfähigkeiten, um eine qualifizierte berufliche Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt ausüben zu können. Eine gute berufliche Bildung verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, ermöglicht eine eigenständige Existenzsicherung und fördert die gesellschaftliche Teilhabe.

Wichtig dafür ist, dass die berufliche Rehabilitationsleistung erfolgreich abgeschlossen wird. Das kann zum Beispiel sein:

  • der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung, Umschulung oder Qualifizierung,
  • wenn eine berufliche Eingliederungsmaßnahme wie beispielsweise ein Training, ein Praktikum oder eine Arbeitserprobung abgeschlossen wurde.

Abschluss der beruflichen Bildungsleistung 2024 nach Geschlecht

Abschluss beruflicher Bildungsleistungen Quelle: Statistik der DRV "Rehabilitation" 2024 Bildinfo: Soweit Informationen über Abschluss vorhanden. Hinweis: In den Daten der Deutschen Rentenversicherung wird das offiziell dritte Geschlecht "divers" erhoben. Aus methodischen und datenschutzrechtlichen Gründen werden diese geringen Fallzahlen jedch nicht statistisch ausgewertet, sondern dem weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Der „Abschluss“ markiert den Endpunkt der bewilligten beruflichen Rehabilitation. Mehr als drei Viertel der Teilnehmerinnen (77 %) und Teilnehmer (73 %) schlossen ihre berufliche Bildungsleistung danach im Jahr 2024 erfolgreich ab. 28 % erreichten einen staatlich anerkannten Abschluss. Etwa jede/r Vierte brach die Bildungsleistung ab. Ein Abbruch geschah meist aus gesundheitlichen Gründen, aber auch wegen Aufnahme einer Beschäftigung.


Service

Das Fallmanagement der Rentenversicherung

Warum?

Leistungen zur Prävention und Rehabilitation reichen allein manchmal nicht aus. Es braucht v.a. in komplexen Fallgestaltungen mehrere Leistungen und Angebote, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Viele wissen jedoch nicht, welche Leistungsträger für welche Angebote zuständig sind. So entstehen Brüche im Rehabilitationsprozess, die sich negativ auf den Erfolg auswirken können.
Hier setzt das Fallmanagement der Deutschen Rentenversicherung an. Es schafft die Möglichkeit einer individuellen sowie rechtskreisübergreifenden Begleitung durch Expertinnen und Experten der Rentenversicherung.

Das Fallmanagement der Deutschen Rentenversicherung schafft bei Bedarf die Möglichkeit eine individuelle, abgestimmte sowie rechtskreisübergreifende Begleitung durch Expertinnen und Experten der Rentenversicherung zu ermöglichen.

Wann?

Im Rahmen des SGB VI-Anpassungsgesetzes soll das Fallmanagement aktuell gesetzlich verankert werden. Das Fallmanagement wurde bei den Trägern der Rentenversicherung in den vergangenen Jahren u. a. mit Mitteln des Bundesprogramms "rehapro" erfolgreich erprobt.
Fachliche Anforderungen werden ab 2026 in einem Rahmen- und Fachkonzept der DRV veröffentlicht.
Die bundesweite Umsetzung startet 2026.

Auf einen Blick: Was bewirkt Fallmanagement?

- umfassender Blick auf die Herausforderungen unserer Versicherten
- ganzheitliche Beratung und Begleitung über einen längeren Zeitraum
- sinnvolle Ergänzung bestehender Leistungen zur Teilhabe
- kann auch Menschen mit einer Erwerbsminderung wieder eine berufliche Perspektive eröffnen.

Passgenau für die Zukunft: Prozesse in der beruflichen Rehabilitation erforscht

Logo zur Beruflichen Reha-Forschung der DRV

Zukunftsfähige Leistungen und Prozesse für die berufliche Rehabilitation, die sowohl bedarfsgerecht zugeschnitten sind und die Anforderungen des Arbeitsmarktes widerspiegeln, erfordern wissenschaftliche Fundierung, Qualitätssicherung und kontinuierliche evidenzbasierte Weiterentwicklung. Acht Träger der Deutschen Rentenversicherung haben einen gemeinsamen Forschungsschwerpunkt „Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitation“ ins Leben gerufen:

  • Ziel: evidenzbasierte Erkenntnisse für zukunftsfähige Leistungen und Prozesse in der beruflichen Rehabilitation zu generieren;
  • Förderung von neun Forschungsprojekten aus vier Themenbereichen innerhalb des Forschungsschwerpunktes mit dem Start erster Projekte im Oktober 2021, Laufzeit bis Ende 2026;
  • Präsentation der Ergebnisse in einer digitalen Ringvorlesung „rehalitätsnah“ OpenMic und im „Unboxing Science“.

Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitation