Zahlen, Daten und Fakten
Rehabilitation: Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern
Quelle: DRV
Jährlich werden im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung rund eine Million medizinische Rehabilitationsleistungen durchgeführt. Über 80 % der Versicherten gelten zwei Jahre danach wieder als erwerbsfähig. 50 bis 70 % davon schaffen – je nach Erkrankung – den Weg wieder zurück in eine stabile Beschäftigung. Die Rehabilitation leistet damit einen großen Beitrag zur Sicherung der beruflichen Teilhabe. Gerade Menschen mit vielfältigen individuellen Problemstellungen fällt ein (Wieder-) Einstieg in das Arbeitsleben jedoch mitunter schwer.
Hier setzt das Fallmanagement der Deutschen Rentenversicherung an, das mit dem SGB VI-Anpassungsgesetz eingeführt wurde. Versicherte mit komplexen und lang andauernden Unterstützungsbedarfen können mit diesem Instrument individuell, personenzentriert und rechtskreisübergreifend begleitet werden, um ihre Teilhabe am Erwerbsleben auch weiterhin gezielt fördern zu können.
Neu: Das Fallmanagement in der Deutschen Rentenversicherung
Reha-Leistungen im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sind darauf ausgerichtet, die berufliche Teilhabe der Menschen zu sichern, die aufgrund einer chronischen Erkrankung das Risiko besitzen, aus der Erwerbsarbeit herauszufallen. Denn nicht alle schaffen nach einer Rehabilitation den Weg wieder zurück. Hier hilft ein Fallmanagement. Das hat der Gesetzgeber erkannt und der Rentenversicherung mit dem im Sozialgesetzbuch (SGB) VI-Anpassungsgesetz (BT-Drucksache 21/1858) enthaltenen neuen § 13a SGB VI diese Möglichkeit eingeräumt.
Aktuell laufen umfassende Aktivitäten zur bundesweiten Implementierung eines Fallmanagements bei allen Rentenversicherungsträgern.
Damit kann auch Menschen mit besonderen beruflichen Problemlagen eine neue und gute Perspektive angeboten werden. Die Deutsche Rentenversicherung kommt ihrer Aufgabe zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben noch besser und nachhaltiger nach.